Geschichte der Pfarrei

Die älteste Pfarrei unseres Gebietes ist Tafers; sie dürfte zwischen dem 7. und 9. Jahrhundert entstanden sein. Bösingen als zweite Gründung ist etwas jünger. Durch Abtrennung eines Gebietes der Pfarrei Tafers und eines Teils der Pfarrei Bösingen ist die Pfarrei Düdingen entstanden. Dies dürfte etwa um das Jahr 1100 gewesen sein. Für die Errichtung einer Pfarrei bedurfte es einer Kirche mit regelmässigen Einkünften zum Unterhalt eines Priesters. Pfarrkirche wurde sie durch die Verleihung von besonderen Rechten: Tauf-, Begräbnis- und Zehntrecht. Zehn begüterte Familien im Umkreis der Kirche waren notwendig bei der Gründung einer Pfarrei. Im Kartular von Lausanne wird die Pfarrei 1228 erwähnt.

Die Kirche als Mittelpunkt der Pfarrei
Der Bau eines ersten Kirchleins in der Pfarrei, so erzählt die Sage, soll auf Königin Berta ins 10. Jahrhundert zurückgehen. Einen sicheren Hinweis auf den Bau einer neuen Kirche gibt es erst 1562. Diese Kirche bestand bis 1834, als die heutige Kirche gebaut und 1837 eingeweiht wurde. Die Besitzesverhältnisse der Kirche änderten sich im Laufe der Jahrhunderte: Von 1406 bis 1492 waren Rechte und Pflichten beim Augustiner Kloster und von 1492 bis 1925 beim Chorherrenstift in Freiburg.

Änderung der Pfarreigrenzen
1570 wurden die Schmiedgasse und das Gebiet jenseits des Berntors (in der Stadt Freiburg) abgetrennt. 1580 kamen Fellewyl, Bonn, Alberwyl und Ottisberg an die Pfarrei. 1872 ging das Gebiet rings um die Bartholomäuskapelle auch an Freiburg. 1894 verlor die Pfarrei die beiden Schrote Wyler und Lanthen. Sie wurden zur Pfarrei Schmitten erhoben.
Mit der französischen Revolution 1798 und den in der Folge neu entstandenen Gesetzen verlor die Pfarrei ihre Bedeutung als nur kirchliche Institution. Sie steht nun auch unter der Aufsicht der weltlichen Behörde und ist organisiert wie die politische Gemeinde. In Düdingen wurde die Pfarrgemeinde, das heisst die Verwaltungen von Pfarrei und Gemeinde, 1886 endgültig getrennt. 1880 wurde der erste Pfarreirat gewählt. Er ist zuständig für die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten, wie es das Gesetz vorschreibt.